Vorfreude auf ein Kind

Ein Mann und eine Frau können sich für ihre Beziehung nichts Schöneres vorstellen als ein eigenes Kind. Ist endlich klar, dass die Frau schwanger geworden ist, lässt das junge Paar die Sektkorken knallen und kann der Freude freien Lauf lassen. Doch spätestens jetzt sollten sich die werdenden Eltern ihrer Verantwortung bewusst sein und dafür sorgen, dass die Schwangerschaft reibungslos verläuft. Ein gesundes Kind wollen alle Eltern haben, aber nicht jedes Paar macht alles dafür. Der Lebensstil muss von heute auf morgen komplett umgestellt werden, Partys bis spät in die Nacht sind genauso verboten wie zu viel Alkohol, Zigaretten und selbstverständlich auch Drogen.

Sie sollten sich dennoch bewusst sein, dass trotz aller Vorsorge in einer Schwangerschaft immer Beschwerden auftreten können. Doch keine Angst, das hört sich vielleicht schlimmer an, als es in Wirklichkeit der Fall ist. Es ist auch nicht so, dass alle Schwangerschaften nach demselben Schema ablaufen. Natürlich kann alles super sein und vom Anfang bis zur Geburt gibt es nicht die kleinsten Probleme. Solche Schwangerschaften gibt es und gehören keineswegs in das Reich der Fabeln. Andererseits sind nicht alle Frauen mit diesem Glück gesegnet.

Gewisse Beschwerden treten meistens schon auf, glücklicherweise sind diese jedoch in der Regel von geringer Natur. Schwierig ist es für die betroffenen Frauen, diese “Probleme” richtig zu deuten. Ein guter Frauenarzt kann in diesem Fall wertvolle Tipps geben und den werdenden Müttern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Schwangerschaftsbeschwerde, die am häufigsten und zugleich zuerst auftritt, ist sicherlich die morgendliche Übelkeit. Diese muss Ihnen allerdings keine Angst bereiten.

Weitere Infos zu Schwangerschaftsbeschwerden und viele Tipps rund um die Schwangerschaft im Ratgeber vom Bambiona.

…ein Text von Barbara Zimmermann.

Ungerechtigkeit beim Elterngeld

Nun da bei uns bald Nachwuchs angesagt ist, haben wir uns folgende Frage gestellt: Wie verhält sich die Wahl der Steuerklasse auf das später zugesprochene Elterngeld? Die Antwort ist einfach: Sehr ungerecht!

Nun zum Versuch einer Erklärung:

Da ich Selbstständiger bin und wir am Ende des Jahres nicht Unmengen an Steuern nachzahlen wollen, haben wir für meine Frau die Steuerklasse 5 ausgewählt. Dadurch bekommt sie monatlich von ihrem Angestelltengehalt deutlich weniger, aber wir zahlen beim Jahresabschluss nicht so viele Steuern nach! Summa summarum kommt es bei jeder Steuerklasse am Ende auf das Gleiche heraus. Wir haben also dadurch nicht einen Cent mehr oder weniger auf dem Konto (auf das ganze Jahr hin gesehen).

Nun wird zur Berechnung des Elterngeldes aber nicht der Bruttolohn zur Grundlage genommen, sondern der Nettobetrag – das ist ja der Betrag, der monatlich nach Steuern auf dem Konto landet. Dies bedeutet, dass wenn wir für meine Frau rechtzeitig die Steuerklasse 3 ausgewählt hätten (zur Erinnnerung: Das Jahreseinkommen bleibt gleich), würde das Elterngeld deutlich höher ausfallen. Ist das logisch???

Um nun das sogenannte “Steuerklassen -Hopping” (also das ständige Wechseln der Klassen zum Ausnutzen der diversen Vorteile einer jeweiligen Klasse) zu vermeiden, gibt es die Regel, dass der Klassenwechsel schon mindestens 8 Monate vor dem Geburtstermin stattgefunden haben muss, sonst zählt der Wechsel nicht. Wenn man – mit diesem Wissen bewaffnet – schon kurz nach der Schwangerschaftsdiagnose zum Amt rennt, dem könnte also schon eine wenig verfrühte Geburt einen Strich durch die Rechnung machen.

Warum nimmt man nicht den Betrag des letzten Jahresabschlusses zur Berechnung? Wo ist da der Sinn? Tut mir leid, das kann ich nicht nachvollziehen.

EDIT (5.5.2014):

Anscheinend gibt es seit 2013 eine Änderung im Gesetzt. Ab sofort wird vom Bruttolohn ein Pauschalbetrag herunter gerechnet. Ist das dann damit wieder fair? Ich denke ja…

Infos z.B. hier!

Ich freue mich auf eure Kommentare.